Grünes Licht für das AÜK-Projekt im Kfz-Gewerbe

55. Änderungsverordnung/Sammelverordnung schafft rechtliche Grundlage

Bonn. Grünes Licht für das AÜK-Projekt im Kraftfahrzeuggewerbe: „Nachdem heute die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, haben wir jetzt auf nationaler Ebene endlich die rechtliche Grundlage, auf die wir unser System stützen können“, freut sich ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk über diesen lange überfälligen Schritt.

AÜK steht für Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe. Darunter werden alle amtlichen Prüfungen und Untersuchungen zusammengefasst, die in den anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Dazu gehören neben der Abgasuntersuchung (AU) auch die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).

Zum Hintergrund: Der Verordnungsgeber will die Qualität der amtlichen Fahrzeugprüfungen auf ein neues Level heben. „Wir als Deutsches Kfz-Gewerbe beantworten diese anspruchsvolle Forderung mit diesem neuen AÜK-Qualitätsmanagementsystem“, so Hülsdonk. Unter Führung des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks sind die jeweiligen Landesverbände und die örtlich zuständigen Kfz-Innungen in Aufbau und Betrieb des AÜK-Systems eingebunden. „Jede Werkstatt muss diesem System beitreten, um dem Kunden auch in Zukunft diese hoheitlichen Überprüfungen anbieten und ihre Werkstattkompetenz unterstreichen zu können“, betont der Bundesinnungsmeister.

Rund 31.000 Betriebe sind schon beigetreten, und davon erfüllen fast 14.000 Betriebe bereits alle Qualitätsanforderungen. „Die restlichen Betriebe wollen wir jetzt möglichst schnell überprüfen, damit sie unter die Akkreditierung fallen und auch weiterhin die AU durchführen können“, so Hülsdonk.