Einsatz für faire Rahmenbedingungen beim Recht auf Reparatur
Der aktuelle Gesetzentwurf zum „Recht auf Reparatur“ birgt die Gefahr, technisch hochkomplexe Kraftfahrzeuge pauschal mit einfachen Haushaltsgeräten wie Smartphones oder Kühlschränken gleichzusetzen. Eine geplante Verlängerung der Gewährleistungsfrist um weitere zwölf Monate nach jeder Reparatur würde für Kfz-Betriebe unkalkulierbare Haftungsrisiken schaffen. Die Folgen wären ein erschwerter Gebrauchtwagenhandel sowie steigende Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Um eine sachgerechte Differenzierung im parlamentarischen Verfahren zu erreichen, finden Sie hier als Download einen Musterbrief für den Kontakt mit Wahlkreisabgeordneten an. Nutzen Sie diese Vorlage, um auf die praktischen Belastungen für Werkstätten und Autohäuser aufmerksam zu machen - denn es geht um Ihre Betriebe und unsere Branche!